Privathaftpflicht in Österreich: Teil der Haushaltsversicherung

In Österreich ist die Privathaftpflicht – anders als in Deutschland – standardmäßig in der Haushaltsversicherung enthalten, meist ohne Aufpreis. Sie deckt Schäden an Personen und Sachen Dritter im Alltag. Als Einzelpolizze kostet sie ab rund 35 Euro pro Jahr. Empfohlen wird eine Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro.

In Österreich ist die Privathaftpflicht – anders als in Deutschland – in der Regel ohne Aufpreis Teil jeder Haushaltsversicherung. Sie deckt Schäden, die Sie oder mitversicherte Familienmitglieder Dritten im Alltag zufügen – vom umgestoßenen Laptop bis zum Personenschaden.

Was ist gedeckt – und was nicht?

GedecktMeist nicht gedeckt
Personenschäden an DrittenSchäden an eigenem Eigentum
Sachschäden an fremdem Eigentumvorsätzlich verursachte Schäden
VermögensfolgeschädenSchäden mit Kfz (→ Kfz-Haftpflicht)
Schäden durch Kinder im Haushaltberufliche/betriebliche Tätigkeit (→ Betriebshaftpflicht)

Was kostet eine eigenständige Privathaftpflicht?

Ist die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung enthalten, entstehen keine Zusatzkosten. Als Einzelpolizze liegt sie laut Vergleichsportalen bei rund 35 bis 50 Euro pro Jahr für etwa 3 Millionen Euro Deckung; höhere Summen bis 10 Millionen Euro sind oft für knapp unter 50 Euro erhältlich.

Worauf Sie achten sollten

  • Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro.
  • Mitversicherung von Partner:in und Kindern prüfen.
  • Auslandsschutz für Reisen.
  • Schlüsselverlust und Gefälligkeitsschäden als sinnvolle Erweiterungen.

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Häufige Fragen

Brauche ich eine eigene Privathaftpflicht, wenn ich eine Haushaltsversicherung habe?
Meist nicht. In Österreich ist die Privathaftpflicht üblicherweise ohne Aufpreis in der Haushaltsversicherung enthalten. Prüfen Sie in Ihrer Polizze die Versicherungssumme – sie sollte mindestens 3 Millionen Euro betragen – und ob alle Haushaltsmitglieder mitversichert sind.
Deckt die Privathaftpflicht Schäden durch meine Kinder?
Ja. Schäden, die im Haushalt lebende Kinder Dritten zufügen, sind in der Regel mitversichert – auch bei sogenannten deliktsunfähigen Kindern bieten viele Tarife eine Deckung für Gefälligkeit an. Ein Blick in die Bedingungen zeigt den genauen Umfang.
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