Nach § 1320 ABGB haften Tierhalter:innen in Österreich unbegrenzt für Schäden ihrer Tiere, sofern sie nicht die nötige Verwahrung und Beaufsichtigung nachweisen. Eine Hundehaftpflicht ist 2026 in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und der Steiermark verpflichtend. Sie kostet meist 40 bis 120 Euro pro Jahr.
Nach § 1320 ABGB haften Tierhalter:innen in Österreich für Schäden, die ihr Tier verursacht – und zwar unbegrenzt mit dem gesamten Vermögen, sofern sie nicht die erforderliche Verwahrung und Beaufsichtigung nachweisen können. Diese Beweislastumkehr macht eine Tierhalterhaftpflicht besonders wichtig.
Rechtliche Grundlage: § 1320 ABGB
Wird jemand durch ein Tier verletzt, muss nicht die geschädigte Person ein Verschulden nachweisen. Vielmehr muss die Tierhalterin oder der Tierhalter beweisen, für die notwendige Verwahrung und Beaufsichtigung gesorgt zu haben. Gelingt das nicht, haftet man voll – die Tierhaftpflicht übernimmt dann berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.
Hundehaftpflicht: Pflicht nach Bundesland (2026)
| Bundesland | Hundehaftpflicht-Pflicht 2026 |
|---|---|
| Wien | Ja (Mindestsumme 725.000 €) |
| Niederösterreich | Ja |
| Oberösterreich | Ja |
| Salzburg | Ja |
| Tirol | Ja |
| Steiermark | Ja |
| Burgenland | Nein |
| Kärnten | Nein |
| Vorarlberg | Nein |
Was kostet eine Hundehaftpflicht?
Die Prämie liegt laut Vergleichsportalen meist zwischen 40 und 120 Euro pro Jahr – abhängig von Rasse, Versicherungssumme und Anbieter. In Wien ist eine Mindestversicherungssumme von 725.000 Euro vorgeschrieben; empfohlen wird bundesweit deutlich mehr, idealerweise 5 Millionen Euro oder höher.
Pferde und gewerbliche Tierhaltung
Auch Pferdehalter:innen sollten eine Tierhaftpflicht abschließen. Werden Tiere gewerblich gehalten oder eingesetzt, greift die private Deckung nicht – dafür ist eine gewerbliche bzw. Betriebshaftpflicht nötig.
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